Haftungs- und Versicherungsrecht Mit uns auf der sicheren Seite.
Wir beraten Sie umfassend im Haftungs- und Versicherungsrecht und vertreten Sie engagiert in Verhandlungen und vor Gericht. Dabei stützen wir uns auf eine reiche Erfahrung auf nahezu allen Gebieten des Versicherungsrechts, die wir spartenübgreifend sammeln konnten.
Aus unserer eigenen anwaltlichen Praxis kennen wir dabei „beide Seiten“ und wissen so um die Stärken und Schwächen der jeweiligen Argumente.
Unser Wissen setzen wir zielführend in Ihrem Interesse ein. Im Verhandlungswege lassen sich so schnelle und damit kostengünstige Lösungen finden. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten können auf diese Weise vermieden werden und der versicherte Schaden wird zeitnah reguliert.
Unser Serviceangebot
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen als Anwälte im Haftungs- und Versicherungsrecht. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen, national und international tätige Konzerne, öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Insolvenzverwalter sowie Privatpersonen. Unsere Mandanten stammen dabei aus den verschiedensten Branchen, so etwa aus dem Gesundheitswesen, der High-Tech-Industrie oder der Energiewirtschaft. Darüber hinaus vertreten wir ausländische Versicherer bei ihrem Deutschlandgeschäft sowie Versicherungsmakler.
Wir beraten und unterstützen Sie u.a in folgenden Sachgebieten
- Haftungs- und Deckungsprozesse sowie Schiedsverfahren
- Regresse
- Industriehaftpflichtversicherung (z.B. Produkthaftpflicht/ Umwelthaftpflicht)
- Sachversicherung (z.B. Feuerversicherung, Hausratsversicherung, Wohngebäudeversicherung)
- Technische Versicherungen (etwa Maschinen-, Montageversicherung)
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung
- Krankenversicherung (z.B. LASIK-Behandlung)
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Freiberufler
- D&O Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Überprüfung von Deckungskonzepten
- Entwicklung von Selbstversicherungslösungen, etwa durch Captives/ Protected Cell Companies/ Cells in einer PCC
- Gruppenversicherungsverträge
- Vertrags- und Klauselgestaltung
- Internationale Programme/ internationales Versicherungsrecht
- Vertriebs- und Maklerrecht (z.B. AVAD-Meldungen)
- Wettbewerbsrecht.
Unsere Kompetenz
Dr. Christian Pisani hat früh in seiner Ausbildung einen Schwerpunkt auf das Versicherungs- und Haftungsrecht gelegt (Ausbildung zum Fachanwalt für Versicherungsrecht). Vor Gründung von Pisani & Partner, war er u.a. für eine der führenden versicherungsrechtlichen Kanzleien Deutschlands tätig, wo er beratend wie forensisch für in- und ausländische Versicherer tätig war.
Als Dozent für Versicherungsrecht ist er an der Hagen Law School in der Fachanwaltsausbildung engagiert. Er schreibt regelmäßige Beiträge in Fachzeitschriften zum Versicherungsrecht und ist Mit-Autor des Praxis-Kommentars für Versicherungsrecht herausgegeben von Schwintowski / Brömmelmeyer.
Haben Sie Fragen, so wenden Sie sich an uns.