Veröffentlichungen Prozessführung und Alternative Streitbeilegung
Wir veröffentlichen regelmäßig zum Prozessrecht in führenden juristischen und wissenschaftlichen Fachzeitschriften und geben unser Know-How in Buchbeiträgen und Kommentierungen weiter:
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Beiträge in Fachbüchern
Mediation im Recht? - Plädoyer für einen legislative self-restraint zur Stärkung der Zivilgesellschaft
Pisani, Christian Beiträge in Fachbüchern
in: Inthorn et al. (Hrsg.), Zivilgesellschaft auf dem Prüfstand, Kohlhammer, Stuttgart (2005)
Aufsätze
You’ve got mail: cease and desist notices from Germany
Pisani, Christian
The Times of Malta vom 23. Januar 2016
Deutschland stellt sich als interessanter Markt für maltesische Unternehmen dar. Trotz rechtlicher Harmonisierung innerhalb der EU bestehen Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten fort. In Deutschland wird dabei das Lauterkeitsrecht häufig von Wettbewerbern zur Abwehr unliebsamer Konkurrenz aus dem Ausland genutzt. Dies gilt insbesondere für regulierte Industrien. Eine Besonderheit des deutschen Lauterkeitsrechts ist es dabei, dass vor Beginn eines Gerichtsverfahrens, der Mitbewerber mit einer Abmahnung aufgefordert werden muss, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Autor stellt vor diesem Hintergrund einen Überblick von Handlungsalternativen im Fall einer deutsch-maltesischen Abmahnung dar.
German Federal Court Rules on Jurisdiction for a Direct Action against Foreign Insurers
Pisani, Christian
Insurance Day vom 30.03.2007
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Möglichkeit eines Geschädigten, direkt gegen einen ausländischen Versicherer an seinem deutschen Wohnort im Falle einer Pflichtversicherung zu klagen bejaht. Vor diesem Hintergrund stellt der Autor die sich hieraus ergebenden weitreichenden Konsequenzen für die Prozessführung in- und ausländische Versicherungsunternehmen dar.
Grenzen des anerkennungsrechtlichen ordre public Vorbehalts im EuGVÜ am Beispiel englischer conditional fee agreements
Pisani, Christian
IPRax 2001, 293
Ausländische Urteile sind im Inland nicht ohne weiteres vollstreckbar. Vielmehr kennt das EuGVÜ (nunmehr: Brüssel-I-VO) mit seinem Art. 27 Nr. 1 auf Vollstreckungsebene einen ordre-public-Vorbehalt. Am Beispiel der Vollstreckbarkeit englischer Erfolgshonorare untersucht der Autor die Grenzen des ordre-public-Vorbehalts auf europäischer Ebene. Im Interesse der Verwirklichung des Binnenmarktes verneint er hierbei vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Ergebnis die Möglichkeit eines Rückgriffs auf den anerkennungsrechtlichen ordre-public-Vorbehalt.
The Warsaw System and Public Policy within the Recognition and Enforcement Stage of a Foreign Judgement
Pisani, Christian
ZLW 2001, 187
Das Recht des internationalen Luftverkehrs ist auf völkerrechtlicher Ebene weitgehend durch das Warschauer Abkommen und seine Folgeübereinkommen vereinheitlicht. Gleichzeitig sieht das Rechtsregime selbst den Rückgriff auf nicht-vereinheitlichtes nationalstaatliches Recht vor. Zudem gefährdet die unterschiedliche Anwendung des Einheitsrechts in den einzelnen Vertragsstaaten den Entscheidungsgleichklang. Vor diesem Hintergrund vertritt der Autor die These, dass sich ein näher bestimmter ordre-public-Vorbehalt bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile als Korrektiv gegen das Auseinanderdriften des Einheitsrechts darstellt. Insofern entwickelt er allgemeine Prinzipien aus dem Warschauer Abkommen, die es insofern zu beachten gilt.