Internationales Wirtschaftsrecht Going international

Sie sind bereits international tätig oder wollen den Schritt ins Ausland wagen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind es heute, die als „Hidden Champions“ die Weltmärkte erobern und so Deutschland weltweit zu einer der führenden Exportnationen gemacht haben.

Im Auslandsgeschäft haben Sie allerdings einige rechtliche Besonderheiten zu beachten:

  • Sie müssen Ihr Ausfallrisiko überdenken: Der Eigentumsvorbehalt wird außerhalb Deutschlands häufig nicht oder nur unter ganz besonderen Voraussetzungen anerkannt. Sie haben also keine Sicherheiten mehr für Ihre Forderungen, sobald Sie mit Ihrer Ware die Grenze überschreiten.
  • Der Schutz Ihres Know-Hows durch Patente und sonstige gewerbliche Schutzrechte ist regelmäßig auf Deutschland beschränkt. Hier hilft unter Umständen der Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarung (so genannte Non-Disclosure Agreements/ NDAs) ergänzt durch Schutzstrategien gegen den Know-How-Abfluss: Bei Versendung von Daten und Konstruktionszeichnungen in E-Mails etwa ist höchste Vorsicht geboten. Allzu schnell können solche vertraulichen E-Mails in die Hände Ihrer Konkurrenz gelangen.
  • Um im Streitfall nicht eine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie frühzeitig klären, welches Gericht ggf. zuständig ist und nach welchem Recht zu entscheiden ist. Auch müssen Sie vorab klären, ob Sie ein Urteil letztlich überhaupt vollstrecken können. Im Einzelfall kann es dabei sinnvoll sein, die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts zu begründen.

Entscheidend für Ihren Erfolg ist letztlich eine kompetente Beratung, wollen Sie solche und andere Fallstricke im Auslandsgeschäft vermeiden. Häufig müssen wir in unserer Praxis allerdings feststellen, dass im Deutschland-Geschäft bewährte Vertragsmuster ungeprüft im Ausland zur Anwendung gelangen. Erhebliche Gefahren für Ihre Interessen sind so geradezu vorprogrammiert.

Unser Serviceangebot

Wir beraten und unterstützen Sie (umfassend) u.a bei

  • Vertriebspartnerschaften
  • Gründungen von Niederlassungen
  • Know-How-Schutz
  • regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit dem freien Dienstleistungsverkehr und der Niederlassungsfreiheit
  • der Forderungsbeitreibung
  • der gerichtlichen und außergerichtlichen Anspruchsdurchsetzung

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Unsere Kompetenz

Rechtsberatung im Auslandsgeschäft erfordert besonderes Know-How in juristischer, sprachlicher und kultureller Hinsicht. Unsere Beratung basiert auf langjährigen Erfahrungen in internationalen Großkanzleien und einer erstklassischen Ausbildung im anglo-amerikanischen Recht.

Wir bieten die Flexibilität und den Einsatz einer klassischen Anwaltskanzlei mit der Qualität und dem Anspruch einer internationalen Großkanzlei. Dabei können Sie sich sicher sein, dass Sie auch als KMU von einem erfahrenen Partner beraten werden.

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Internationales Netzwerk

In unserer langjährigen internationalen Praxis haben wir ein Netzwerk von Kollegen und sonstigen Beratern aufgebaut, mit denen wir erfolgreich zusammenarbeiten. Unsere Partner sind dabei so unterschiedlich wie die Geschäftsideen unserer Mandanten. Gerne stellen wir entsprechende Kontakte her und begleiten Sie bei Ihrem Auslandsengagement.

Haben Sie Fragen, so wenden Sie sich an uns.